1. Vertragsschluss Die Ferienwohnung wird dem Mieter für
die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für
Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag
angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Mit Ihrer
verbindlichen Reiseanmeldung (schriftlich, per Internet oder E-Mail
) bieten Sie uns den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages an
(Buchung ). Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die
Ferienwohnung bestellt und von uns schriftlich zugesagt wurde.Der
Mietvertrag für die Ferienwohnung kommt auf Basis des Angebotes des
Vermieters zustande, wenn innerhalb der vorgesehenen Frist die
Anzahlung getätigt wird.
2. Mietpreis und Nebenkosten In dem vereinbarten
Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für
Strom, Heizung, Wasser, Endreinigung) enthalten. Nicht enthalten ist
Strom für das Laden und Betreiben eines Elektroautos. Strom für das
Aufladen eines Elektroautos wird gesondert in Rechnung gestellt. 3. Reservierungen und Buchungen ab 5 Nächten Mit
der Reservierung wird eine Anzahlung in Höhe von 25%, mindestens
jedoch 120,00 € fällig. Zahlbar zu Sofort per Überweisung
oder PayPal.
Die Restzahlung ist bei Anreise zu leisten
4. Mietdauer Am Anreisetag stellt der Vermieter das
Mietobjekt in sauberem Zustand
dem Mieter ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag wird der
Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr in
geräumtem und sauberem Zustand, besenrein
übergeben (Geschirr etc. gespült und weggeräumt, Kühlschrank
geräumt, Müll entsorgt). 5. Rücktritt durch den Mieter Der Mieter kann vor
Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der
Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt
der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für
die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den
entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 25%
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
danach bis 10 Tage vorher: 80%
ab 10 Tage bis 1 Tag vorher: 95%
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der
Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird dem Mieter
empfohlen. 6. Kündigung durch den Vermieter Der
Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor Beginn der Mietzeit ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger
Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung) nicht fristgemäß
leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig
verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der
Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen
Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher
Umstände Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt
werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide
Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei.
Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits
erbrachte Leistungen erstatten.
8. Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich,
das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für
die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen,
Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem
Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und
insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern
schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende
Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung
verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem
benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch
nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter
ersatzpflichtig. In Spülsteine,
Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, Windeln,
Damenbinden, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht
hineingeworfen bzw. hineingegossen werden. Treten wegen
Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in Abwasserrohren
auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei
eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des
Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu
tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl.
entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist
verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich
zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm
keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen
Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Der
Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er diese verschuldet oder
aus anderen Gründen zu vetreten hat. Die Beweispflicht des
Nichtverschuldens obliegt dem Mieter. Der Mieter übernimmt die
Haftung verschuldensunabhängiger
Kinder, Eltern haften für ihre Kinder.
9. Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet nur für
die rechtzeitige Überlassung des Mietobjektes, nicht hingegen für
Ausstattungs- und andere Beschreibungsmerkmale der Ferienwohnung, die
sich ändern können. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden
aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter
haftet auch nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand,
Überschwemmung etc.).
10. Tierhaltung Haustiere sind mit Rücksicht auf
Allergiker nicht erlaubt.
11. Änderungen des Vertrages Nebenabreden, Änderungen
und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen
Erklärungen bedürfen der Schriftform.
12. Hausordnung Die Mieter sind zu gegenseitiger
Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende
Geräusche, lautes Türknallen und solche Tätigkeiten, die die
Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die
häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist
in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00
Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Hifi-Geräte sind nur auf
Zimmerlautstärke einzustellen.
Das Rauchen ist nur im Außenbereich gestattet. Die Nutzung von
Aschenbechern ist verpflichtend.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand Es findet deutsches
Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Frankfurt am Main
zuständig. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben
oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als
ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.